Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ensatec Energiespar- und Wassertechnik GmbH
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe, Werkverträge und sonstige Leistungen samt Nebenleistungen (im Folgenden einheitlich Lieferungen genannt) sowie für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden, somit auch für Folgeaufträge und unabhängig davon, ob sie gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart wurden sind. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, deren Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Wir sind somit nicht verpflichtet, allfälligen AGB des Kunden zu widersprechen, auch die Lieferung durch uns gilt nicht als Unterwerfung unter derartige AGB des Kunden.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie alle mündlichen Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, um rechtlich wirksam zu werden.
2. Bestellung
Bestellungen des Kunden werden für uns erst wirksam, wir sie angenommen und dies dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt haben. Wir sind jedoch auch berechtigt, Bestellungen durch Ausführung der Lieferung anzunehmen. Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage ab dessen Eingang bei uns gebunden. Unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot und nimmt es dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an, sind wir an dieses Angebot nicht mehr gebunden.
Weicht unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Annahme von mündlichen Erklärungen oder von einem schriftlichen Angebot oder einer Annahme der Bestellung ab, so gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung.
Bestellte Waren und Geräte werden von uns ausnahmslos geliefert, jedoch nicht eingebaut. Der Kunde hat für den/die fachgerechte/n Einbau und Verwendung (nach den Bestimmungen der jeweiligen Betriebs- und Bedienungsanleitung) Sorge zu tragen und jeglichen Einbau ausschließlich von einem befugten/konzessionierten Gewerbetreibenden vornehmen zu lassen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Fixpreise und verstehen sich für die Lieferung ab Werk. Auf Wunsch des Bestellers kann die Lieferung auch an den Ort der Montage erfolgen. In allen Fällen erfolgen die Lieferungen an den Besteller auf dessen Gefahr und Kosten. Uns trifft jedenfalls keine Versicherungspflicht für die Lieferungen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als zwei Monate, sind wir berechtigt, den Preis den geänderten Bedingungen entsprechend anzupassen.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Bezahlung fällig, sofern die Lieferung in Österreich erfolgt, anderenfalls ersuchen wir um Vorauszahlung. Die Zahlung ist erst bewirkt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per anno zu bezahlen und sämtliche Mehr- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen; für Mahnungen verrechnen wir EUR 20,– zuzüglich der jeweils geltenden USt.
Dem Kunden ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nicht gestattet, es sein denn, seine Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder wir haben der Aufrechnung schriftlich zugestimmt. Für den Fall des Bestehens von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen ist der Kunde nicht berechtigt, seine Zahlung zurückzubehalten.
4. Lieferung, Annahme und Abnahme
Lieferfristen und –termine sind nicht verbindlich oder zwingend. Wir sind jedoch bemüht, sie einzuhalten. Wurde kein Liefertermin vereinbart, sind wir berechtigt, die Lieferungen nach freiem Ermessen auszuführen. Der Kunde hat die Lieferung innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen. Wir sind berechtigt, Lieferungen in Teilen auszuführen.
Der Kunde ist erst nach einem Lieferverzug von sechs Wochen berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten; er hat uns jedoch zuvor eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung unserer Pflichten zu setzen. Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist ein Rücktritt nur hinsichtlich jener Teillieferungen möglich, deren Lieferung verspätet ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung steht dem Kunden nicht zu.
Setzt die Ausführung der Lieferung die Mitwirkung des Kunden, in welcher Form auch immer, voraus, haften wir nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verschoben, werden nach Ablauf eines Monats ab ursprünglich bedungener Lieferung Lagerkosten in Höhe von EUR 10,00 zuzüglich der jeweils geltenden USt für jeden angefangenen Monat verrechnet; die Geltendmachung des darüber hinausgehenden tatsächlichen Aufwandes bleibt davon unberührt. Überdies wird der Kaufpreis fällig und sind wir berechtigt, Rechnung zu legen.
Der Kunde befindet sich im Verzug, wenn er die Ware nach Verständigung zum vereinbarten Zeitpunkt aus welchen Gründen auch immer nicht abholt oder nicht übernimmt. Der Annahmeverzug entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen; weiters ist er verpflichtet, alle durch den Annahmeverzug verursachten Mehrkosten zu bezahlen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zur Abholung durch ihn bereit steht oder dem Transporteur zum Transport übergeben worden ist.
Wir sind berechtigt, den Vertrag zum Kunden mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solcher Antrag mangels kostendeckenden Vermögen abgewiesen wird oder der Kunde einen außergerichtlichen Ausgleich anstrebt.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen unser Eigentum. Dies gilt auch für die Verarbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen unseres Kunden oder dessen Kunden; ferner tritt in diesen Fällen der Kunde sämtliche ihm gegenüber seinem Kunden zustehenden Ansprüche bereits jetzt zahlungshalber an uns ab, und wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung uns gegenüber, seinen Kunden vom Eigentumsvorbehalt und von der Abtretung sowie davon zu verständigen, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden können. Wir sind aber auch berechtigt, eine derartige Verständigung jederzeit selbst vorzunehmen.
Werden an den in unserem Eigentum stehenden Waren Ansprüche Dritter geltend gemacht oder wird über das Vermögen des Kunden oder dessen Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir – auch ohne den Rücktritt vom Vertrag zu erklären – berechtigt, die Waren bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Die vertraglichen Pflichten des Kunden werden in diesem Fall jedenfalls nicht aufgehoben oder beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Rückholung zu ermöglichen.
6. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die vereinbarten Spezifikationen aufweist und die vereinbarten Funktionen erfüllt. Die Angaben und Einschränkungen in der Gebrauchsanweisung oder einer allfälligen Gewährleistungs-/Garantieerklärung gelten in diesem Sinne als vereinbart.
Innerhalb des Gewährleistungszeitraumes geltend gemachte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Verbesserung oder Austausch der Ware oder von Teilen davon behoben. Der Erfüllungsort unserer Gewährleistungsverpflichtung bestimmt sich nach Punkt 8. Erfordert die Mängelbehebung den Transport des Gegenstandes an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, sind die damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen, der verpflichtet ist, jede zur Durchführung der Mängelbehebung erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere Geräte auf seine Kosten fachgerecht demontieren zu lassen.
Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel oder Schaden nicht innerhalb von 3 Tagen nach deren Erkennbarkeit ausdrücklich schriftlich rügt, bei unsachgemäßer oder unzureichender Montage, Bedienung, Wartung, Pflege oder mechanischer Beschädigung der Ware durch den Kunden oder Dritte, wenn Änderungen, Reparaturen oder Ähnliches an der Ware durchgeführt oder Komponenten ersetzt worden sind.
Diese Gewährleistungsbestimmungen gelten auch für die von uns im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder reparierten Teile; die Gewährleistungsfrist beträgt dann aber sechs Monate, beginnend ab Mängelbehebung oder Rücksendung der verbesserten Ware an den Kunden. Die Gewährleistungsfrist für die nicht betroffenen Teile wird dadurch nicht verlängert.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne Punkt 4.
7. Schadenersatz
Dem Kunden stehen Schadenersatzansprüche gegen uns nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Wir ersetzen nur den dem Besteller unmittelbar entstandenen Schaden am Vertragsgegenstand, der Ersatz eines anderen, darüber hinausgehende Schäden, insbesondere mittelbare Schäden, Personenschäden oder Vermögensschäden oder nach unsachgemäßer Behandlung usw. der Ware (vgl. Punkt 6) ist ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand; Konsumentenschutzgesetz KSchG
Auf das Vertragsverhältnis zum Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtabkommens wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen sowie jene des Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder dessen Aufhebung oder Nichtigkeit wird die Zuständigkeit des für 1010 Wien jeweils sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
Streitigkeiten können nach Wahl der jeweils klagenden Partei auch nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden. Auf die Anwendung des § 595 Abs 1 ZPO wird gemäß § 589 Abs 2 ZPO verzichtet.
Ist unser Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.
9. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; mündliche Vereinbarungen oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Vereinbarung, künftig vom Erfordernis der Schriftform abzugehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Sämtliche Zustellungen von schriftlichen Äußerungen einer Vertragspartei gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Vertragspartners gerichtet sind.
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